7. Im Zuge des Rollenspiels kann die Situation einer Gefangenschaft entstehen. Im Zuge dieser Gefangenschaft …

7. Im Zuge des Rollenspiels kann die Situation einer Gefangenschaft entstehen. Im Zuge dieser Gefangenschaft stehen die “Wächter” in der Pflicht, den Gefangenen angemessen und zu Hauptspielzeiten zu bespielen – immerhin ist es eine IG-Strafe, keine OG-Strafe. Sollte dem Gefangenen kein RP dargeboten werden, behält es sich der Staff unter bestimmten Voraussetzungen vor, einzugreifen.

Hierbei gilt, dass die Spielleitung nur dann in Aktion tritt wenn einer der Beteiligten darum ansucht. Einmischung erfolgt zudem erst, wenn mehr als 2 Haftabende vergangen sind, kein zeitnahes Ende (z.B. durch festgelegte Gerichtsverhandlung u.ä.) in Sicht ist und die Spielweltkonsistenz eine Freilassung zulässt. Grundsätzlich sollte eine Haft nur dort stattfinden, wo der Charakter aus Gründen der Spielweltkonsistenz nicht guten Gewissens laufen gelassen werden kann, zum Beispiel weil ihm schwere Verbrechen angelastet werden.
Die Verantwortung zur Organisation von Bespielung eines Häftlings liegt auf Seiten der Häscher.