9. Öffentliche Gebäude

9. Öffentliche Gebäude

Jedes öffentliche Gebäude – mit Ausnahme von Ställen, Verwaltungsgebäuden und Wacheinrichtungen – kann durch Spieler übernommen und geleitet werden. Da diese Gebäude dem allgemeinen RP zuträglich sind, erhalten die Spieler hier eine Mietkosten-Reduktion. Wichtig ist hierbei, dass der Betrieb des Gebäudes dessen eigentlichem Zweck entspricht. Das bedeutet, dass eine Taverne oder Herberge auch als solche genutzt werden sollte, dass eine Zunft von Handwerkern des vorgesehenen Berufsfelds betrieben und für diese zugänglich sein sollte, und dass Theater oder Universitäten auch dem Zweck der Volksbildung zugeführt werden sollten.

Für die Pacht eines öffentlichen Gebäudes gelten folgende Richtlinien:
-> Gruppen ab 3 Spielern (unabhängig von Gilden) können bei der Spielleitung um die Pacht eines öffentlichen Gebäudes ansuchen. Dabei werden keine Reservierungen entgegen genommen.
-> Der Erhaltungspreis pro Woche beträgt für jedes öffentliche Gebäude 10% des normalen Mietpreises.
-> Öffentliche Gebäude müssen immer im öffentlichen Modus bleiben.
-> Wenn ein öffentliches Gebäude in den Privatbesitz übergehen soll, wird die Mietreduktion entfernt und die volle Miete ist fällig.

Es ist nicht erlaubt, ein öffentliches Gebäude zum Zweck des privaten Wohnens zu nutzen (außer es geht in den Privatbesitz über). Wird ein öffentliches Gebäude für diesen Zweck missbraucht, indem einer der folgenden Punkte zutrifft, verlieren die Pächter automatisch die Mietreduktion:

  • In den in dem öffentliches Gebäude befestigten Behältern werden eindeutig nicht für den Betrieb benötigte Rohstoffe und Gegenstände gelagert.
  • Eventuelle Kunden oder Gäste werden ohne deren Verschulden vertrieben, um eine “private Gemeinschaft” dauerhaft zu erhalten.
  • Innerhalb eines Kalendermonats findet keinerlei Betrieb im Sinne des Gebäudezwecks statt.